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Transparenz des Aufsichtsrates

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Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020

Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Im Gesellschaftsvertrag ist festzuschreiben, dass der Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung der diesbezüglichen Regelungen des Rates der Stadt Osnabrück öffentlich tagt. Die Verschwiegenheitspflicht richtet sich dementsprechend nach den Regelungen der Niedersächsischen Kommunalverfassung. Das Aktiengesellschaftsrecht findet hierzu keine Anwendung.

Begründung:

Wegen der hohen Bedeutung der KWG als sozialpolitisches und stadtentwicklungspolitisches Steuerungsinstrument besteht ein starkes Interesse, dass die Aktivitäten der Gesellschaft im öffentlichen Raum bekannt gegeben werden können. Hierüber muss in gleicher Weise eine öffentliche Diskussion möglich sein wie über Entscheidungen des Stadtrates. Dementsprechend sind im Hinblick auf Öffentlichkeit und Verschwiegenheitspflicht die Regelungen des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts zugrundezulegen.

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