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Kommunale Wohnungsgesellschaft – Ziele & Anforderungen

Die Forderung nach einer Wohnungsgesellschaft soll die Debatte um Wohnraum fördern, den Druck in der Kommune um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums erhöhen und dafür sensibilisieren, dass der Wohnungsmarkt die Bedürfnisse vieler Menschen ignoriert. Wohnen ist eine grundlegende Sicherung des Daseins und keinem Menschen vorzuenthalten. Die Kommune wirkt darauf hin, dass die Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum versorgt ist. Dabei kann es aber nicht ihr Auftrag sein, überteuerten Wohnraum zu subventionieren

  1. Die Wohnungsgesellschaft soll dauerhaft qualitativ guten Wohnraum zur Verfügung stellen, der für alle Menschen, insbesondere auch für jene mit geringerem Einkommen, bezahlbar bleibt.
  2. Als dauerhaftes, auch langfristig wirkendes Instrument für kommunale Wohnungspolitik soll sie  vor Zweckentfremdung und Privatisierung geschützt sein.
  3. Sie soll ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von ökonomischer Ausgrenzung und von Armutsrisiken sein.
  4. Sie soll einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum für alle sichern, insbesondere auch für Menschen, die ansonsten wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Lebensweise, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, einer Beeinträchtigung, ihres Alters, ihres sozialen Status und/oder ihrer familiären Situation  bei der Vergabe von Wohnungen benachteiligt werden und auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Zugang zu gutem Wohnraum finden.
  5. Sie soll die sich ändernden Bedürfnisse und Formen des Zusammenlebens berücksichtigen und den dazu nötigen Wohnraum schaffen.
  6. Sie soll die Selbst- und Mitbestimmung der Mieter*innen ermöglichen und Partizipation fördern.
  7. Sie soll jeder Konzentration benachteiligter Bevölkerungsgruppen an nachteiligen Standorten der Stadt  (Ghettobildung) und einem sozial verdrängenden Strukturwandel (Gentrifizierung) entgegenwirken.
  8. Sie soll den Bürger*innen als Instrument dienen, Einfluss auf die Gestaltung ihrer Stadt zu nehmen. Dadurch leistet sie einen Beitrag zu einer lebendigen und vielfältigen Stadtentwicklung und fördert nachbarschaftliche, solidarische Netzwerke.
  9. Sie soll als Instrument zur Regulierung der Mietpreisentwicklung wirken. Daher muss zusätzlicher, günstiger Wohnraum geschaffen werden, wovon ein erheblicher Anteil sozial gebunden sein soll. Die Miete soll bei allen Wohnungen der Wohnungsgesellschaft grundsätzlich niedrig gehalten werden.
  10. Sie soll nicht profitorientiert, sondern an den Bedürfnissen der Bewohner*innen orientiert arbeiten. Die Anzahl der neu zu schaffenden Wohnungen muss sich daher am vorhandenen Bedarf und nicht an der Zahlungskraft privilegierter Gruppen ausrichten.
  11. Das erforderliche Eigenkapital kann in Form von Grundstücken und Immobilien der Stadt eingebracht werden.
  12. Sie soll ihre Ziele und Anforderungen ökologisch nachhaltig und vorausschauend umsetzen. Wohnraum und Umweltschutz schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern müssen zusammen gedacht werden.
  13. Die Wohnungsgesellschaft und bereits bestehender sozialer Wohnraum sowie kulturelle, ökologische oder soziale Projekte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Fassung vom 03.06.2019

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