Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020
Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Von den zu errichtenden Wohnungen der KWG sind 60 % als solche mit Sozialbindung (Erfordernis eines Berechtigungsscheines) zu errichten, wobei das Erfordernis eines Berechtigungsscheines keiner zeitlichen Befristung unterliegen darf. Weitere 20 % werden für Haushalte mit mittlerem Einkommen zur Verfügung gestellt werden mit einem Mietzinsquadratmeterpreis bis zu aktuell 7,20 €.
Begründung:
Der Antrag lehnt sich im Wesentlichen an die Sichtweise des DGB an, der 80 % der zu errichtenden Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreisniveau angesiedelt sehen möchte. Die Einschätzung des DGB hinsichtlich des derzeit ungesättigten Bedarfs an Wohnungen wird geteilt. Bei der Gründung der KWG geht es in allererster Linie um die Beseitigung eines aktuellen sozialen Missstandes im Bereich der grundlegenden Bedürfnisse in der Bevölkerung. Die Stadt Osnabrück hat 2012 eine entsprechende Begutachtung in Auftrag gegeben, deren Ergebnis die Sichtweise des DGB im Wesentlichen bestätigt.