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Belegschaft mit Sitz im Aufsichtsrat

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Antrag der als Vertreter des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum im Projektausschuss tätigen hinzugewählte Ausschussmitglieder für die Ausschusssitzung am 16.06.2020

Es wird beantragt, dem Finanzausschuss sowie erforderlichenfalls dem Rat der Stadt Osnabrück die nachfolgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Im Gesellschaftsvertrag ist festzuschreiben, dass die Belegschaft der kommunalen Wohnungsgesellschaft ein Mitglied in den Aufsichtsrat mit Sitz, Stimme und Antragsrecht entsendet, sobald die Belegschaft einen Betriebsrat gegründet hat. Das zu entsendende Mitglied der Belegschaft wird vom Betriebsrat bestimmt.

Begründung:

Die Beteiligung der Belegschaft im Aufsichtsrat entspricht in der Zwischenzeit durchgängig den demokratischen Grundanforderungen an die Zusammensetzung eines Aufsichtsrats.

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