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Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Neuen Osnabrücker Zeitung in der Ausgabe vom Montag, 8. Juli 2019. In dieser Veröffentlichung sind die Vorstellungen der Osnabrücker Stadtwerke AG bezüglich einer Wohnungsgesellschaft als Tochterunternehmen wiedergegeben worden.

adminwp

Das Osnabrücker Bündnis für bezahlbaren Wohnraum begrüßt die Bereitschaft der
Osnabrücker Stadtwerke AG, im Rahmen der Errichtung einer kommunalen
Wohnungsgesellschaft mitzuwirken. Das dort vorhandene Know-how und die
materiellen Resourcen können einen sinnvollen Grundstock für die zu errichtende
Wohnungsgesellschaft bilden. Das Bündnis hat allerdings im Rahmen der inhaltlichen
Arbeit für den Bürgerentscheid immer betont, dass die zu gründende Gesellschaft im
Interesse der Bürgerschaft verschiedenen Kriterien genügen müsse.

Auf der Grundlage dieser „Gründungsvision“ hat sich eine Vielzahl von Organisationen
und Einrichtungen dazu bereit erklärt, das Bündnis in vielerlei Hinsicht zu unterstützen. Mit
dieser inhaltlichen Ausrichtung sind im ersten Schritt in der Bevölkerung eine weit über das erforderliche Maß hinausgegangene Anzahl von Unterschriften gesammelt worden. Das Votum von 76,4 % der Wähler und Wählerinnen sollte daher auch bei der strukturellen Ausgestaltung der zu gründenden Wohnungsgesellschaft berücksichtigt werden.

Das Bündnis erwartet daher auch von den Stadtwerken Osnabrück, schon in
den Diskussionsprozess über die Form und Struktur der Wohnungsgesellschaft
einbezogen zu werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die inhaltlichen Vorstellungen, die mit dem Bürgerentscheid zusammenhängen, von Anfang an
mit berücksichtigt und entsprechend abgesichert werden. Zu den Vorstellungen
gehört z.B. die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Entscheidungsstrukturen, die Einhaltung von Tarifverträgen und Sozialstandards, die Entwicklung eines Veräußerungsschutzes, die unbefristete Aufrechterhaltung einer Sozialbindung für entsprechende Wohnungen u.a.m.

Die neue Gesellschaft soll weiterhin in jeder Hinsicht förderungsfähig sein,
steuerrechtliche Vorteile nutzen können, jede Art von Immobilien in jeder rechtlich
zulässigen Form bewirtschaften können und im Interesse der kommunalen Gemeinschaft
gemeinwohlorientiert agieren.

Ziel der Gesellschaft soll eine substanzielle Verbesserung des bezahlbaren,
angemessenen und bedarfsgerechten Wohnraumangebotes in Osnabrück sein. Die
Diskussion über entsprechende Wege muss daher auch über die Frage hinausgehen, die
sich ausschließlich mit Wohnungsneubau befasst und soll weitere Möglichkeiten der Schaffung von Wohnraum bedenken.

Vor diesem Hintergrund reicht es nicht, sich in Politik und Verwaltung nur auf die
Überlegungen der Stadtwerke Osnabrück zu beziehen. Das Bündnis hält es für
unabdingbar, externes Fachwissen durch versierte Rechtsexperten einzuholen, um
gesellschaftsrechtliche Strukturen in der zu gründenden Gesellschaft herbeizuführen, die
diesen Anforderungen bestmöglich genügen. Im Ergebnis können auch Vorstellungen und Strukturen der Stadtwerke Osnabrück eine bedeutende Rolle spielen und in die kommunale Wohnungsgesellschaft mit eingebaut werden.

Das Bündnis wird sich deshalb nicht nur mit den Fraktionen und Mitgliedern des Rates der
Stadt Osnabrück, mit der Stadtverwaltung und ihren einschlägigen Fachverwaltungen in
Verbindung setzen und intensiv austauschen, sondern auch die städtischen
Gesellschaften und dabei insbesondere die Osnabrücker Stadtwerke AG kontaktieren.
Das Osnabrücker Bündnis für bezahlbaren Wohnraum freut sich auf eine frühzeitige,
konstruktive und ergebnisorientierte Einbindung und Zusammenarbeit mit allen Kräften
dieser Stadt, die das Projekt „kommunale Wohnungsgesellschaft“ als weiteren wichtigen
Schritt zu einer kommunalen Solidargemeinschaft sehen und realisieren wollen.

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