Das Osnabrücker Bündnis für bezahlbaren Wohnraum fordert den Rat und die Verwaltung der Stadt Osnabrück auf, bei der Errichtung der Kommunalen Wohnungsgesellschaft alle Möglichkeiten prüfen zu lassen, die sich als sinnvoll und bürgerfreundlich erweisen können.
Das Bündnis hatte zu Beginn seiner Aktivitäten eine Charta erstellt, in der die sozialpolitischen Zielvorstellungen für eine neu zu gründende Wohnungsgesellschaft festgeschrieben sind. Auf dieser Grundlage konnten viele Osnabrücker Organisationen und Einrichtungen zur Unterstützung gewonnen werden. Über ein Bürgerbegehren und nachfolgend einen Bürgerentscheid konnte eine überwältigende Zustimmung von 76 % aller Wahlbeteiligten, d.h. mehr als 56-tausend OsnabrückerInnen, erreicht werden.
Für die konkrete Gestaltung einer Kommunalen Wohnungsgesellschaft, hat das Bündnis aktuell einen 12-Punkte-Katalog erstellt, in dem die Rahmenbedingungen und Aufgaben festgeschrieben sind, denen die Strukturen der neuen Gesellschaft genügen sollten. Zu den juristischen Aspekten, die berücksichtigt werden müssen, gehören auch eine Reihe von Fragen des Steuerrechts, EU- und Vergaberechts, von Fördermöglichkeiten etc., sowie insbesondere die Absicherung der Unverkäuflichkeit der Gesellschaft. Unter diesem Gesichtspunkt ist z.B. auch die Schaffung oder Einbindung einer Stiftung zu prüfen.
Das Bündnis geht davon aus, dass auf Grund dieser komplexen Anforderungen die notwendige und sinnvolle Struktur der Gesellschaft von entsprechenden juristischen Fachleuten entwickelt werden muss. Daher fordert das Bündnis die Politik und Verwaltung auf, diese Aufgabe nicht ohne die Hilfe von externen Experten in Angriff zu nehmen. Weiterhin müssen, um eine zügige Entwicklung der Wohnungsgesellschaft sicher zu stellen, bei dieser Aufgabe neben der Gesellschaftsstruktur sofort die erforderlichen Satzungen, Statuten, Verträge und Beschlüsse etc. mit entworfen werden. Das Bündnis geht davon aus, in diesen Entwicklungs- und Klärungsprozess mit eingebunden zu werden.
Große Unternehmen bedienen sich der Hilfe externer Fachleute und strukturieren ihre Gesellschaft nach deren Empfehlungen, um eine sinnvolle und optimale Form zu gewährleisten, mit der die Unternehmensziele erreicht werden. Etwas anderes darf auch bei der neuen Kommunalen Wohnungsgesellschaft für Osnabrück nicht der Fall sein.
Das Bündnis wird sich mit Vertretern der Ratsfraktionen zusammensetzen, um in einem transparenten und offenen Austausch den Weg zu öffnen für eine unvoreingenommene und ausschließlich am Bürgerinteresse orientierte Entwicklung der Wohnungsgesellschaft.
16.8.2019
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