Die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft kann nur ein erster Schritt sein!
Das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ begrüßt die Anstrengungen der Stadt Osnabrück, durch intensive Planungstätigkeit den Bau von 2500-3000 neuen Wohnungen baurechtlich zu ermöglichen. Das Bündnis warnt allerdings ausdrücklich davor, sich überwiegend auf private Investoren bei der Errichtung dieser Wohnungen zu verlassen. Private Investoren bevorzugen regelmäßig hochwertige Wohnungen, weil hiermit höhere Gewinne realisierbar erscheinen, sei es durch Vermietung oder durch Verkauf als Eigentumswohnungen. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sieht außerordentlich dringlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf den sozialen Missstand, der sich durch das deutlich zu geringe Angebot an Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment ergeben hat.
Mit Blick auf die Ergebnisse der städtischen Planungstätigkeit fordert das Bündnis, die entstehende kommunale Wohnungsgesellschaft bei der Grundstücksvergabe vorrangig zu berücksichtigen und zugleich in städtischem Eigentum befindliche Bauflächen so weit wie möglich in städtischem Eigentum zu behalten. Dies schließt keineswegs aus, über die Vergabe von Erbbaurechten private Investoren zu berücksichtigen.
Zudem fordert das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, die zu gründende kommunale Wohnungsgesellschaft bestmöglich gegen einen etwaigen künftigen Verkauf abzusichern. Die deutschlandweite Verkaufswelle von städtischen Wohnungsgesellschaften vor ca. 15 Jahren mit ihren verheerenden sozialen Folgen sollte hierbei hinreichend Mahnung sein. Die Hürden für einen erneuten Verkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft müssen also so hoch wie möglich gezogen werden.
Es gilt, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.
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