Die Rechtsgrundlage zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Niedersachsen ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (Nkom VG), hier insbesondere die §32 und 33 des NkomVG. Ein Bürgerentscheid ersetzt einen Ratsbeschluss. Mehr Informationen.
Unser Bürgerbegehren ist am 13. September 2018 gestartet. Bereits im Februar 2019 hatten wir die erforderlichen knapp 10.000 Unterschriften zusammen. Am Ende haben etwas 13.500 Menschen das Bürgerbegehren unterschrieben. Der Rat hätte in seiner Sitzung am 12. März die Möglichkeit gehabt, die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft zu beschließen. Eine knappe Mehrheit hat aber dagegen gestimmt. Somit kommt es jetzt am 26. Mai – zeitgleich mit der Europawahl – zum Bürgerentscheid.
Beim Bürgerentscheid wird über die Frage des Bürgerbegehrens abgestimmt: „Soll die Stadt Osnabrück eine kommunale Wohnungsgesellschaft gründen?“ Wer dafür ist, muss also das „Ja“ ankreuzen.
Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist, müssen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen. Das sind knapp 26.300 Osnabrücker*innen. Außerdem müssen mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen für die kommunale Wohnungsgesellschaft sein. Beteiligen sich beispielsweise 60.000 Menschen am Bürgerentscheid müssen mehr als 30.000 für die Neugründung einer Wohnungsgesellschaft gestimmt haben.